...guter Rat ist nicht teurer

...auch ein Fachanwalt nicht


Rechtsanwaltskosten

Häufig fürchten sich Rechtssuchende vor unüberschaubaren Kosten.

Sprechen Sie mit uns. Ein Anruf bei uns ist kostenfrei.

Als Rechtsanwaltskanzlei, eingetragen bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen, rechnen wir nach den gesetzlichen Gebühren ab.

Wir klären Sie im Vorfeld über die entstehenden Kosten auf.

Oftmals hilft schon ein Beratungstermin. Die Kosten eines Erstberatungstermins für Verbraucher dürfen 190,00 € netto nicht übersteigen.

Auch können finanziell schwächere Mandanten Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Für die Tätigkeiten eines Rechtsanwalts gibt es gesetzliche Vergütungsvorschriften, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind. Bei Gerichtsverfahren bestimmt der jeweilige Geschäftswert oder Gegenstandswert die Kosten. Das ist der in Geld bemessene Gegenwert um den gestritten wird.

Gewinnen Sie Ihren Prozess, muss der Gegner Ihnen die gesetzlichen (Mindest-) Gebühren erstatten.

Erstberatung

Bei Verbrauchern darf eine Erstberatung einen Betrag i.H.v. 190,00 € netto nicht übersteigen.